Info der Stadtverwaltung Wesel | Fachbereich Jugend, Schule und Sport

Sehr geehrte Damen und Herren,
heute wurde vom Land NRW eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die am Montag den 29.03.2021 in Kraft tritt.
Der für den Sport maßgebliche Paragraph 9 hat sich durch die neue Cornaschutzverordnung nicht geändert. Es wurde aber der neue § 16 Corona-Notbremse eingefügt, die greift, wenn ein Kreis drei Tage in Folge eine 7-Tages-Inzidenz von über 100 ausweist. Dies muss vom Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales festgestellt werden. Wir gehen davon aus, dass diese Feststellung Anfang nächster Woche für den Kreis Wesel erfolgen wird. Der Kreis kann in diesem Fall eine Allgemeinverfügung für den Kreis erlassen.
Abs. 1 Nr. 4 der Notbremse regelt, dass die zulässige Gruppengröße des § 9 Abs. 1 Satz 2 Nummer 3 höchstens zehn Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen beträgt.
Für dieses Wochenende gilt noch die Coronaschutzverordnung vom 23.03.2021. Ich werde Sie Anfang nächster Woche in Abhängigkeit einer evtl. Feststellung der Geltung der Notbremse und einer Allgemeinverfügung des Kreises, über die dann geltenden Regelungen für die Sportstätten der Stadt Wesel informieren.
Ich wünsche ein schönes Wochenende
Mit freundlichem Gruß
i.A.
Sebastian Wirtz
Stadtverwaltung Wesel
Fachbereich Jugend, Schule und Sport
Team Schule und Sport
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