Info der Stadtverwaltung Wesel | Fachbereich Jugend, Schule und Sport

Sehr geehrte Damen und Herren,
am Freitag, 26. März, hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit NRW (MAGS) auf Grundlage der neuen Coronaschutzverordnung die Corona-Notbremse nach § 16 Coronaschutzverordnung für den Kreis Wesel angeordnet.
Das heißt im Vergleich zur bisherigen Regelung, dass Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel nicht mehr mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren und 2 Betreuern, sondern nur noch mit bis zu 10 Kindern bis einschließlich 14 Jahren und 2 Betreuern möglich ist.
Durch Allgemeinverfügung vom 28.03.2021 des Kreises Wesel wurde allerdings die Möglichkeit geschaffen, dass auch weiterhin mit 20 Kindern und 2 Betreuungspersonen Sport getrieben werden darf, wenn von jeder Person ein tagesaktuelles bestätigtes negatives Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung vorliegt. Die über den Handel erhältlichen Selbsttests zur Heimanwendung erfüllen nicht die Anforderungen des bestätigten Testergebnisses. D.h. es muss sich um einen bestätigten Test handeln, der kostenlos in den Teststellen durchführt werden kann. Die Teststellen finden Sie unter folgendem Link
Ansonsten gelten für die Nutzung der Sportplätze in Wesel die gleichen Bedingungen wie seit dem 08.03.2021. Für die Einhaltung der Regelungen während des Trainingsbetriebs (inkl. Kontrolle der Testbestätigungen bei bis zu 20 Kindern), sind die Vereine zuständig. Ich bitte um die Übersendung der aktualisierten Trainingspläne.
Die neuen Regelungen treten ab sofort in Kraft.
Mit freundlichem Gruß
i.A.
Sebastian Wirtz
Stadtverwaltung Wesel
Fachbereich Jugend, Schule und Sport
Team Schule und Sport
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